Selbstschuldnerische Bürgschaft
(Immobilienmakler Informationsservice)
Bei einer selbstschuldnerische Bürgschaft muss der Bürge sofort einspringen, sobald der Mieter nicht zahlt. Allerdings darf der Vermieter nicht verlangen, dass der Mieter sowohl Kaution als auch zusätzlich eine Bürgschaft als Sicherheit einbringt. Eine Vermischung beider Sicherheitsleistungen ist nur bis zur Höhe von insgesamt drei Monatsmieten zulässig.
Bockelmann Immobilien Immobilienmakler der Metropolregion Hamburg
