Mietverträge
(Immobilienmakler Informationsservice)
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Hausvermietung ist der Mietvertrag. Mietverträge für die Hausvermietung sind entweder im Handel als Vordruck erhältlich oder Sie entscheiden sich für einen
unserer Mietverträge. Selbsterstellte Verträge mit u. a. persönlichen Formulierungen nutzen gar nichts, wenn sie der aktuellen Gesetzeslage nicht entsprechen. Von einem mündlichen Vertragsabschluss
mit dem Mieter ist in beiden Richtungen abzuraten.
• Unbefristeter Mietvertrag
• Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag)
• Staffelmietvertrag
• Mietvertrag mit Mietzins
• Indexmietvertrag
Indexmietvertrag
Viele Vermieter legen Mietern bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hause einen Indexmietvertrag vor, da die allgemeinen Lebenshaltungskosten schneller steigen als die Mietpreise. Als
Grundlage für die Entwicklung der Indexmiete ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland.
Bei einer Anhebung der Miete ist darauf zu achten, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr unverändert geblieben ist. Zusätzlich ist es erforderlich, dass der Vermieter in seiner schriftlichen
Mieterhöhungsabsicht den alten und den aktuellen Preisindex angibt. Die Differenz wird in Prozente umgerechnet und daraus die neue Miete errechnet.
Wurde ein Indexmietvertrag abgeschlossen so sind seitens des Vermieters während der Mietlaufzeit in der Regel keine sonstigen Mieterhöhungen möglich, als Ausnahme gelten Mieterhöhungen bei baulichen
Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.
Bockelmann Immobilien Immobilienmakler der Metropolregion Hamburg
