Kaufabwicklung

(Immobilienmakler Informationsservice)

Eigentumswechsel von Wohnung, Gebäude und oder Grundstück


Es dauert einige Wochen bis der Kaufvertrag nach der Unterzeichnung abgewickelt ist. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages wird der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch besorgen.

Die Übertragung des Eigentums an der Immobilie erfolgt durch die Erklärung der Auflassung und die Eintragung des Käufers im Grundbuch. Die Umschreibung erfolgt erst bei Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Die Undenklichkeitsbescheinigung wird erteilt, sobald die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde.

 

Notaranderkonto
Das Notaranderkonto dient zur Sicherheit der Vertragsparteien für die Kaufpreiszahlung. Auf das Notaranderkonto hat ausschließlich der Notar einen Zugriff. Der Notar überweist dem Käufer den Kaufpreis. Die Überweisung findet erst statt, wenn der Käufer ein lastenfreies Eigentum erworben hat. Erst wenn für den Kreditgeber des Käufers eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen wurde, kann der Notar das Geld an den Verkäufer überweisen. Dazu muss der Immobilienverkäufer dem Kreditgeber eine Finanzierungsvollmacht ausstellt haben oder den Eintrag im Grundbuch explizit genehmigen.

 

Kaufvertrag mit einem Bauträger
Steht ein finanzierendes Kreditinstitut hinter einem Bauträger, so ändert sich der beschriebene Vertragsablauf. Das Kreditinstitut des Bauträgers muss ein Freigabeversprechen abgeben, dass es mit Fertigstellung der Immobilie und Erhalt des Kaufpreises auf die eigene ins Grundbuch eingetragene Grundschuld verzichtet. Diese Grundschuld geht dann an den Kreditgeber des Käufers über.

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