Grundschuld
(Immobilienmakler Informationsservice)
In der Abteilung 3 des Grundbuches ist die Grundschuld nach einer vorbestimmten Rangfolge zu finden. Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht welches für Gläubiger ein gewährtes Darlehen
absichert.
Eine Löschung der Grundschuld am Ende der Finanzierung muss durch den Grundstückeigentümer beantragt werden.
Bei einer Zwangsversteigerung wird der Gläubiger im ersten Rang vor den nachrangigen Geldgebern bedient. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek mit weniger finanziellen und formellen Umständen
im Falle z. B. einer Umschuldung oder der Abtretung an andere Gläubiger verbunden.
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