Grunderwerbssteuer

(Immobilienmakler Informationsservice)

Der Kauf eines Grundstücks unterliegt der Grunderwerbsteuer. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist Landessache und kann in den Bundesländern unterschiedlich hoch sein. In Hamburg beträgt die Grunderwerbssteuer 4,5% des Kaufpreises.

Die Bezahlung der Grunderwerbssteuer gehört mit zu den Vorraussetzungen der Eigentumsüberschreibung von Grundstücken. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt wurde, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Anschließend erfolgt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

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