Grundbuchamt

(Immobilienmakler Informationsservice)

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung vom zuständigen Amtsgericht des Kreises oder Bezirks. Im Grundbuchamt werden die Grundbücher und Grundakten für alle im Amtsgerichtsbezirk liegenden Grundstücke geführt.

 

An das Grundbuchamt können sich Privatpersonen wenden, wenn Grundbuchauskünfte eingeholt werden müssen. Der Notar wendet sich ausschließlich bei Grundstückkäufen, Grundschuldeinträgen, Grundstückteilungen oder Eintragungen von Rechten an einem Grundstück an das Grundbuchamt.

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