Freigabeversprechen
(Immobilienmakler Informationsservice)
Wenn auf einem Grundstück eine Belastung in Form einer Grundschuld eingetragen wurde, bedarf es eines Freigabeversprechens.
Mit dem Freigabeversprechen verpflichten sich der oder die Gläubiger, die Belastung eines Grundstückes einem anderen Gläubiger zur Verfügung zu stellen oder freizugeben. Das Freigabeversprechen findet erst dann statt, wenn der entsprechende Gegenwert an den Gläubiger gezahlt wurde.
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