Erschließungskosten

(Immobilienmakler Informationsservice)

Erschließungskosten beinhalten nachfolgende Kosten für den Anschluss des Grundstücks:

  • an Kanalisation,
  • Wasser- und Energieversorgung,
  • anteilige Kosten des Straßenbaus samt Gehweg und Beleuchtung, öffentlicher Grünflächen und der Kinderspielplätze sowie Lärmschutzanlagen
  • Erschließungskosten für das Telefon- und Kabelfernsehnetz zu entrichten.

 

Die Grundstückseigentümer müssen sich an den Erschließungskosten mit bis zu 90% beteiligen.


Für den Grundstückkauf sind Erschließungskosten entscheidend.


Bei bereits erschlossenen Grundstücken wurden die Erschließungskosten bereits vom Voreigentümer gezahlt.

 

Bei nicht erschlossenen Grundstücken müssen die Erschließungskosten vom Grundstückkäufer noch gezahlt werden.

 

Die Erschließung innerhalb des Grundstücks gehört zu den Baukosten. Je nach Grundstückslage und Form werden die privaten Erschließungskosten unterschiedlich hoch ausfallen.

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