Erhaltungsaufwand

(Immobilienmakler Informationsservice)

Die finanziellen Investitionen für die laufende Instandhaltung und die Instandsetzung eines Gebäudes gehören zum Erhaltungsaufwand. Diese Aufwendungen entstehen durch die gewöhnliche Nutzung Ihres Hauses.

Zu dem Erhaltungsaufwand gehört auch Aufwendung für die Erneuerung von bereits vorhandenen Gebäudeteilen. Die Aufwendungen für die Erhaltung Ihres Objektes können Sie regelmäßig im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben abziehen.

Beispiele für den Erhaltungsaufwand eines Gebäudes sind:
• Austauschen von Fenstern
• Austausch von Heizungen
• Austausch der Zentralheizung.
• Energetische Dämmung.
• Neueindecken des Daches.
• usw...

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