(Immobilienmakler Informationsservice)
In regelmäßigen Abständen werden Eigentümerversammlungen von Miteigentümern von Eigentumswohnungen geführt. Mindestens einmal im Jahr sollte die Eigentümergemeinschaft zusammentreten, um gemeinschaftliche Beschlüsse über die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und über den Wirtschaftsplan des kommenden Jahres zu fassen. Auch werden dort die die Belange des Hauses bzw. das darin befindliche Gemeinschaftseigentum besprochen und darüber abgestimmt. In der Eigentümerversammlung muss über Maßnahmen und Zeitpunkte von Instandhaltungen und Instandsetzungen beraten werden. Für die Regelung gemeinschaftlicher Belange sieht das Wohneigentumsgesetz (WEG) die so genannte Eigentümerversammlung vor.
Was ist... ?