Bereitstellungszinsen

(Immobilienmakler Informationsservice)

Immobilienfinanzierer verlangen Bereitstellungszinsen, wenn das Immobiliendarlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Die Zeitspannen, innerhalb derer die Bereitstellungszinsen fällig werden, variieren.

Bereitstellungszinse werden je nach Immobilienfinanzierer in unterschiedlichen Zeiträumen verlangt. Die Bereitstellungszinsen gehen nicht in die Effektivzinsberechnung ein. Daher können Bereitstellungszinsen besonders für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der Kreditnehmer vom Immobilienkrediten die Fälligkeit (möglichst spät nach Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten rechtzeitig verhandeln.

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