Auflassungsvormerkung
(Immobilienmakler Informationsservice)
Die Auflassungsvormerkung rückversichert, dass Ihr erworbenes Grundstück rechtlich wirklich an Sie übertragen wird.
Die Eintragung ins Grundbuch nach der Bezahlung des Kaufpreises dauert längere Zeit. Es können bis zur Eintragung in Grundbuch Situationen eintreten, die den Eigentumsübergang von Grundstücken und
Immobilien mit Grundstücke gefährden. Ein Konkurs oder eine Zwangsvollstreckt des im Grundbuch eingetragenen Immobilienverkäufers wäre z.B. eine Begründung für eine Auflassungsvormerkung,
Trotz eines unterschriebenen Immobilienkaufvertrag oder Grundstückskaufvertrag ist der Immobilien- oder Grundstückskäufer noch nicht Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie.
Sie haben noch kein dingliches Recht an diesem Grundstücks- oder Immobilieneigentum, weil eine Änderungseintragung im Grundbuch längere Zeit als die Kaufabwicklung dauert. Um Ihre Interessen zu
schützen, wird der Notar im Grundbuch die Auflassung vormerken, bis die endgültige Umschreibung im Grundbuch erfolgte.
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